AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Holz Disselnmeyer KG

1. Geltung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr - die nachstehenden "Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen".

2. Allgemeines

Nachfolgende Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Käufern mit sofortiger Übernahme erübrigt sich unsere Bestätigung.

Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anerkennung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Sollte der Geltung nachstehender Bedingungen vom Käufer - gesondert oder durch Vorlage eigener Bedingungen - widersprochen werden, so wird auf der Geltung unserer Bedingungen beharrt; einer entsprechender besonderen Mitteilung bedarf es nicht.

3. Angebote

Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung des Auftrages zustande.

4. Kreditwürdigkeit

Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben wurden. Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug befindet.

5. Preise

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk Paderborn zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bei Anlieferung wird eine Logistikpauschale pro Lieferung erhoben.

6. Lieferzeiten

Eine Lieferung innerhalb einer Woche nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig. Wenn der Versand aus Gründen unmöglich ist, die von uns nicht zu vertreten sind, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere vom Käufer schriftlich gesetzte Frist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und wir die Verzögerung zu vertreten haben. Bei einem etwaigen Lieferungsverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

7. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.

8. Zahlung

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns - auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind - fällig.

Wir sind ferner, berechtigt von Verträgen, soweit wir sie unsererseits noch nicht erfüllt haben, zurückzutreten, nachdem wir eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht haben.

Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Der Zins beträgt mindestens 2 % über dem Bundesbankdiskont.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und der Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Kontos erfüllungshalber angenommen. Wechsel und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es geht auf den Käufer über wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einem etwaigen Kontokorrentsaldo sowie Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, getilgt hat.

Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern, gegen Feuer zu versichern und auf unser Verlangen zu kennzeichnen.

Bei Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug oder einer sonstigen Gefährdung der Erfüllung können wir dem Käufer das Verfügungsrecht über die Ware entziehen und deren Herausgabe verlangen, ohne dass dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Der Käufer hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös gegen unsere Forderungen zu verrechnen. Wir können ferner, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wobei der Käufer für Kosten und eine etwaige eingetretene Wertminderung der Ware haftet.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, und mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

10. Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.

11. Gewährleistung und Mängelrüge

Beanstandungen können nur innerhalb 5 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung berücksichtigt werden. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Eine direkte Rückgabe an unsere LKW-Fahrer ist nicht möglich. Jede Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder liefern mangelfreie Waren gegen Rückgabe der beanstandeten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Bei Rückgabe von ordnungsgemäß gelieferter Waren werden 15 % Kostenanteil berechnet.

Wurde die bei Gefahrübergang an den Käufer verdeckt mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder neu gelieferten Sache ebenso wie die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen für Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

12. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungen und sonstigen Leistungen des Käufers ist Paderborn.

Für alle Fälle des Mahnverfahrens ist der Gerichtsstand Paderborn.